Antrag und Mitgliedsbeiträge
Nach der Vereinsatzung kann die Mitgliedschaft erwerben
- jeder Betrieb, der Sportrasensysteme aus Naturrasen in Sportfreianlagen herstellt, instand hält, pflegt oder dieses anstrebt,
- jede Organisation oder Institution oder öffentliche Verwaltung, die Aufträge zur Herstellung, Instandhaltung und Pflege von Sportrasensystemen aus Naturrasen in Sportfreianlagen vergibt,
- jedes Planungsbüro, welches Projekte aus dem Bereich Sportrasensysteme aus Naturrasen in Sportfreianlagen plant,
- jede Organisation, Institution oder Fremdüberwacher aus dem Bereich der Herstellung, Instandhaltung und Pflege von Sportrasensystemen aus Naturrasen in Sportfreianlagen,
- als fördernde Mitglieder weitere natürliche oder juristische Personen, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
Die Kosten für die Mitgliedschaft können der Beitragsordnung entnommen werden.
Kosten für die Fremdüberwachung
Für den Erwerb des Gütezeichens fallen für Betriebe, die Sportrasensysteme aus Naturrasen in Sportfreianlagen herstellen, instandhalten oder pflegen im ersten Jahr der Mitgliedschaft Kosten für die Erstprüfung und in den folgenden Jahren fallen Kosten für die Fremdüberwachung an.
Die Kosten für die Fremdüberwachung können der Gebührenordnung entnommen werden.