Grundsätze

Die Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e.V. sichert und verbessert die Qualität von Strapazierrasenflächen auf Sportanlagen von der Beratung über den Bau bis zur Pflege und Instandhaltung durch eine Gütesicherung. Dies bedeutet überwachte Qualitätsanforderungen durch festgelegte Güte- u. Prüfbestimmungen. Die Gütesicherung stellt die Zuverlässigkeit, Objektivität und Transparenz des Gütezeichens sicher und umfasst die Organisation der Güteüberwachung und die geregelte Anwendung eines Gütezeichens.

Das Gütezeichen ist der Ausweis der Gütesicherung und wird nach Anerkennung durch die RAL im Bundesanzeiger bekannt gegeben und in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register von der rechtstragenden Gütegemeinschaft als Kollektivmarke eingetragen.

zustandsanalysen

Die Gütegemeinschaft ist eine von der RAL-anerkannte Organisation in Form eines e.V. und der Zusammenschluss von Firmen, welche das RAL Gütezeichen für ein Produkt benutzen. Die Gütegemeinschaft verleiht nach Maßgabe der Vereinssatzung das Recht zur Führung des Gütezeichens an seine Mitglieder. Zeichenbenutzer verpflichten sich freiwillig zur Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen und haben eine Güteüberwachung.

Die Güteüberwachung umfasst die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen und die korrekte Anwendung der Gütezeichen und beinhaltet eine laufende Eigenkontrolle und kontinuierliche Fremdüberwachung durch neutrale Prüfstellen.

Prüf- und Gütebestimmungen

Zentrales Element der Gütesicherung sind die Prüf- und Gütebestimmungen. Diese stehen frei zum Download bereit.

Nach oben scrollen